Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen des Cateringunternehmens im Bereich Streetfood-, Foodtrailer-, Buffet- und Fingerfood-Catering.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.



2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich, per E-Mail oder in anderer Textform annimmt.

Der Veranstaltungstermin wird nach Annahme des Angebots zunächst vorgemerkt.

Eine verbindliche Reservierung des Veranstaltungstermins erfolgt erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Anzahlung auf dem Konto des Auftragnehmers. Bis zum Zahlungseingang behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Termin anderweitig zu vergeben.



3. Preise

Alle im Angebot aufgeführten Preise verstehen sich als Gesamtpreise für die dort beschriebenen Leistungen.

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um All-inclusive-Preise. Zusätzliche Kosten entstehen ausschließlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.



4. Zahlungsbedingungen

Nach Annahme des Angebots erhält der Auftraggeber eine Anzahlungsrechnung über 30 % des Gesamtauftragswertes.

Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu bezahlen.

Die Schlussrechnung wird nach Durchführung der Veranstaltung erstellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.



5. Stornierung und Rücktritt

Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht.

Für Verträge über Cateringleistungen mit einem fest vereinbarten Veranstaltungstermin oder -zeitraum kann das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 BGB ausgeschlossen sein. In diesen Fällen besteht kein Widerrufsrecht.

Unabhängig hiervon gelten die in diesen AGB vereinbarten Stornierungsbedingungen.

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit schriftlich stornieren. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Eingang der Stornierung beim Auftragnehmer.

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

* Nach Vertragsabschluss bleibt die vereinbarte Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtauftragswertes im Falle einer Stornierung einbehalten.
* Erfolgt die Stornierung 14 Kalendertage oder weniger vor dem Veranstaltungstermin, werden 60 % des vereinbarten Gesamtauftragswertes berechnet.
* Erfolgt die Stornierung 7 Kalendertage oder weniger vor dem Veranstaltungstermin, werden 75 % des vereinbarten Gesamtauftragswertes berechnet.
* Erfolgt die Stornierung 48 Stunden oder weniger vor Veranstaltungsbeginn oder wird die Leistung vom Auftraggeber nicht abgenommen, werden 100 % des vereinbarten Gesamtauftragswertes berechnet.

Bereits geleistete Zahlungen werden auf die jeweils fällige Stornopauschale angerechnet.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Muss die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.



6. Voraussetzungen für den Einsatz des Foodtrailers

Für den Betrieb des Foodtrailers ist ein funktionsfähiger 16-Ampere-Starkstromanschluss in unmittelbarer und zumutbarer Entfernung zum vorgesehenen Stellplatz bereitzustellen.

Ist kein entsprechender Stromanschluss vorhanden, kann nach vorheriger Absprache ein Generator eingesetzt werden. Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit und muss mindestens 21 Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich mit uns abgestimmt werden. Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Generators besteht nicht.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Stellplatz ausreichend groß, tragfähig, befestigt und sicher zugänglich ist.

Erforderliche Zufahrts-, Park- oder sonstige behördliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen.



7. Veranstaltungsdauer

Die Einsatzdauer richtet sich nach der im Angebot vereinbarten Veranstaltungszeit.

Eine Verlängerung der Einsatzzeit ist nur nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich der betrieblichen Möglichkeiten möglich. Zusätzliche Einsatzzeiten können gesondert berechnet werden.



8. Wartezeiten

Verzögert sich der Beginn oder die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. verspäteter Einlass, fehlender Stromanschluss, fehlende Zufahrt oder organisatorische Verzögerungen des Auftraggebers), können die hierdurch entstehenden Wartezeiten gesondert berechnet werden.

Sollte die Durchführung der Leistung aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht möglich sein, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.



9. Wetter und Veranstaltungsort

Bei Outdoor-Veranstaltungen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, einen geeigneten, sicheren und ausreichend befestigten Stellplatz bereitzustellen.

Der Betrieb des Foodtrailers darf nicht durch Witterungseinflüsse oder örtliche Gegebenheiten gefährdet werden.

Ist eine Durchführung aufgrund extremer Wetterbedingungen (z. B. Sturm, Unwetter, Überschwemmung oder behördlicher Anordnung) nicht sicher möglich, entscheidet der Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Unterbrechung oder den Abbruch der Veranstaltung.

Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer.

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10. Personenanzahl

Die verbindliche Teilnehmerzahl ist dem Auftragnehmer spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.

Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um bis zu 4 Personen wird ohne zusätzliche Organisationskosten berücksichtigt.

Ab einer Erhöhung von 5 Personen oder mehr wird jede zusätzlich gemeldete Person mit dem im Angebot vereinbarten Pro-Person-Preis berechnet.

Werden am Veranstaltungstag deutlich mehr Personen bewirtet als angemeldet, kann eine vollständige Versorgung aller Gäste nicht gewährleistet werden.

Eine Verringerung der Teilnehmerzahl nach Ablauf der 7-Tage-Frist berechtigt nicht zu einer Minderung des vereinbarten Gesamtpreises.



11. Speisen, Mengen und All-you-can-eat

Beim Foodtrailer-Catering gilt grundsätzlich das All-you-can-eat-Prinzip innerhalb der im Angebot vereinbarten Veranstaltungsdauer. Die angemeldeten Gäste können Speisen in haushaltsüblichen Mengen konsumieren.

Die Kalkulation erfolgt auf Grundlage der verbindlich gemeldeten Personenzahl.

Für Buffet-, Fingerfood- oder vergleichbare Cateringleistungen werden die Speisen anhand der vereinbarten Gästezahl großzügig kalkuliert. Eine unbegrenzte Nachproduktion ist hierbei nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.

Übersteigt die tatsächliche Gästezahl die gemeldete Personenzahl erheblich, kann eine vollständige Versorgung aller Gäste nicht gewährleistet werden.



12. Allergien und Unverträglichkeiten

Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten oder besondere Ernährungsformen sind dem Auftragnehmer spätestens 7 Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.

Nur rechtzeitig mitgeteilte Besonderheiten können berücksichtigt werden.

Trotz größter Sorgfalt kann aufgrund der Verarbeitung verschiedener Lebensmittel eine vollständige Freiheit von Kreuzkontaminationen nicht garantiert werden.



13. Mitgebrachte Speisen und Getränke

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, dürfen während der Veranstaltung keine Speisen oder Getränke ausgegeben werden, die mit den angebotenen Leistungen des Auftragnehmers konkurrieren oder den ordnungsgemäßen Ablauf beeinträchtigen.

Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.



14. Speisereste

Aus hygienerechtlichen Gründen können Speisen, die bereits ausgegeben oder ungekühlt bereitgestellt wurden, nach Veranstaltungsende nicht zurückgenommen oder für einen späteren Verzehr garantiert werden.

Die Mitnahme von Speisen erfolgt ausschließlich auf Wunsch und in eigener Verantwortung des Auftraggebers.



15. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dies vorsehen.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen oder durch Umstände entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, übernimmt der Auftragnehmer – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung.



16. Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Unwetter, behördlicher Anordnungen, Pandemien oder vergleichbarer unvorhersehbarer Ereignisse) nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, bemühen sich beide Vertragsparteien um eine einvernehmliche Lösung, insbesondere eine Terminverschiebung.

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17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.